Bringen Sie niemals eine 2-Komponenten-Farbe auf eine 1-Komponenten-Farbe auf!
Ein Klarlack schützt und erhält das gute Aussehen von Holz. Für die Wahl des Lacksystems und bei Ausbesserungsarbeiten gelten die Hinweise, wie sie oben unter Lackierungen beschrieben wurden. Bei rohem Holz wird der erste Anstrich mit 50 % verdünnt. Dadurch wird erreicht, daß der Lack tief in das Holz eindringen kann. Zwischenschleifen nach dem ersten Anstrich kann erforderlich sein. Auch der zweite Anstrich wird mit ca. 25 % verdünnt, evtl. der dritte mit 10 %. Es sollten mindestens 3 Anstriche aufgebracht werden, je nach Anforderung können auch 7 - 10 Anstriche empfehlenswert sein. Teakholz wird in der Regel mit Teaköl zweimal im Jahr eingelassen. Falls erforderlich mit Teak Cleaner gereinigt und mit Teak Brightener aufgefrischt. Teakholz kann aber auch mit Coelan-Bootsbeschichtung für die Zukunft dauerhaft versiegelt werden (zähelastische Beschichtung).
Die Lebensdauer von Rettungswesten muss begrenzt werden, da das Material mit der Zeit ermüdet. Die Wartung wird von allen FSR-Unternehmen getragen und empfohlen. Sie ist auch vom Gesetzgeber gewollt, der im Rahmen des Gerätesicherheitsgesetzes sowie der Produkthaftung eine definitive maximale Lebensdauerangabe seitens des Herstellers vorschreibt. Die Lebensdauer von aufblasbaren Rettungswesten ist in der Regel auf zehn Jahre begrenzt worden.
Voraussetzung für diese Zehn-Jahres-Frist ist jedoch eine regelmäßige Wartung der Geräte in einem Zeitabstand von höchstens zwei Jahren. Dieses Wartungsintervall wird für Rettungswesten, die in der Sportschifffahrt eingesetzt werden, dringend empfohlen. Produkte von Mitgliedsfirmen des FSR werden mit einer Service-Plakette markiert, auf der Monat und Jahr der nächsten fälligen Wartung zu erkennen sind – ähnlich wie die TÜV-Plaketten an einem Auto.
Die Wartung muss entweder vom Hersteller oder durch eine von ihm autorisierte Fachfirma durchgeführt werden. Die erfolgte Wartung wird durch das Aufkleben der FSR-Service-Plakette dokumentiert, die wiederum das Datum der nächsten Inspektion anzeigt. Im gewerblichen und industriellen Bereich kann das Wartungsintervall je nach Einsatz und Gebrauchsintensität der Geräte erheblich kürzer ausfallen. Entscheidungen hierzu treffen die Unternehmer bzw. ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Eine 2-jährige Wartung durch eine Wartungsstation kann in der Regel nur innerhalb von 9 Jahren nach Fertigungsdatum erfolgen. Innerhalb des 10. Jahres kann die Rettungsweste nur für 1 Jahr gewartet werden.
Nach zehn Jahren kann die Plakette durch eine jährliche Wartung jeweils für ein weiteres Jahr erworben werden. Diese jährliche Prüfung kann dann jedoch nur durch den Hersteller selbst vorgenommen werden. Die letzte mögliche Plakette im Rahmen der Wartung kann eine Rettungsweste im Alter von 14 Jahren erhalten. Ab dem Alter von zehn Jahren kann es notwendig werden, die Rettungsweste aus Sicherheitsgründen auszusondern. Ein entscheidender Grund hierfür ist, dass kunststoffbeschichtete Gewebe und Formteile mit wachsendem Alter Gefahr laufen, zu verspröden oder einzureißen. Damit wäre die Dichtigkeit des Schwimmkörpers nicht mehr gewährleistet. Alterungserscheinungen durch Umwelteinflüsse können auch bei allen übrigen Baugruppen des Gerätes, zum Beispiel bei der Aufblasvorrichtung, zu Problemen führen.
50 N | Schwimmhilfen: Für geübte Schwimmer in kurzer Entfernung zum Ufer und in der Nähe möglicher Helfer, nicht ohnmachtssicher. Keine Rettungsweste. |
100 N | Rettungswesten:Für Nutzen in Binnengewässern und geschützten Revieren, nur eingeschränkt ohnmachtssicher. |
150 N | Rettungswesten: Für Nutzer in allen Gewässern. Ohnmachtssicher - allerdings eingeschränkt für Träger von schwerer, wetterfester Kleidung |
275 N | Rettungswesten: Für Nutzer auf hoher See unter extrem schwierigen Bedingungen. In fast allen Fällen ohnmachtssicher auch trotz schwerer Bekleidung. |
Eine Wartung bei uns beinhaltet:
EUROLINE - SKIPS Einzelhandel, Yachtausrüstung, Bekleidung, Bekleidungsgroßhandel für Segelschulen |
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INHABER | Oliver Zülsdorff e.K. |
Am Hafen 23 A | |
24376 Kappeln | |
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+49 (0) 46 42 / 9 10 5 11 | |
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REGISTERGERICHT | Handelsregister Flensburg/Kappeln |
REGISTERNUMMER | HRA 598 KA |
UMSATZSTEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER | DE 349565543 gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz |
STEUERNUMMER | 29/177/04747 |
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Am Hafen 23 A | ||||||||||||
24376 Kappeln | ||||||||||||
Deutschland | ||||||||||||
N 54° 39' 56.282'' | E 9° 56' 14.154'' | |||||||||||
0 46 42 / 9 10 5 10 | 0 46 42 / 9 10 5 11 | |||||||||||
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Montag bis Freitag | 10:00 | - | 17:30 | Uhr | ||||||||
Samstag | 10:00 | - | 13:00 | Uhr | ||||||||
Betriebsferien jährlich vom 24. Dezember bis 15. Januar |
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